digital | recht – Band 32 (Zivilrecht) • Christiane Marie Acker

Im Pressewesen ist es üblich, Informationen von der Konkurrenz zu übernehmen. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Wiederverwertung von Pressebeiträgen urheber- und leistungsschutzrechtlich zulässig ist. Hierbei würdigt sie den immaterialgüterrechtlichen Grundsatz der Freiheit der Information. Darüber hinaus analysiert die Arbeit, inwieweit das Urheberrechtsgesetz die Wiederverwertung von Pressebeiträgen durch generative künstliche Intelligenz zulässt. Die Verfasserin resümiert, dass die Anwendung der Text und Data Mining-Schranke in bestimmten Fällen gegen den Drei-Stufen-Test verstößt. Sie fordert die Einführung einer angemessenen Vergütungsregelung für die kommerzielle Wiederverwertung von Werken zum Zwecke des Trainings und der Anwendung generativer KI-Systeme.