Für staatliche Stellen ist Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien zentral. Dabei nutzen sie auch Plattformen, die immer wieder wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht in der Kritik stehen. Vor diesem Hintergrund hatte das VG Köln die Frage zu beantworten, ob öffentlichen Stellen als Betreiberinnen von sog. Fanpages auf Facebook für Datenschutzverstöße als gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DS-GVO eine Mitverantwortung tragen.

Unsere Geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg und unsere Wissenschaftliche Mitarbeiterin Pia Diemath haben eine Anmerkung zum Urteil des VG Köln in der jüngsten Ausgabe der MMR (April/2026) veröffentlicht.