Der Haftungsmaßstab für maschinelles Lernen

Juni 12, 2025|0 Comments

Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.

Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)

Mai 26, 2025|Kommentare deaktiviert für Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)

Am Institut für Recht und Digitalisierung Trier ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) (E 13 TV-L, 50 %, befristet zur Qualifikation nach WissZeitVG, für die Dauer von maximal 3 Jahren. Die Stelle ist zur Promotion eingerichtet.) [...]

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Mai 21, 2025|Kommentare deaktiviert für Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Die Universität Trier betreibt gesellschaftlich relevante Forschung und Lehre am Puls der Zeit: mit einem starken Fokus auf Digitalisierung, Interdisziplinarität und Diversität. Der Mensch und seine Beziehung zu Gesellschaft, Recht, Wirtschaft und Umwelt stehen dabei[...]