Die ausgeschriebene Stelle ist Teil des DFG-geförderten Forschungsprojekts „Trustworthy Question Answering to Enable Legal Information Access for Laypeople (TruQALIA)”, das sich der Entwicklung und Analyse von KI-Methoden widmet, die auf Grundlage von Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen verlässliche rechtliche Auskünfte für rechtsunkundige Personen generieren können. Das Projekt wird von Prof. Dr. Kumkar (Universität Trier) in Kooperation mit Prof. Dr. Habernal (Ruhr-Universität Bochum) geleitet. Der juristische Arbeitsanteil konzentriert sich insbesondere auf die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Training und Einsatz juristischer KI-Modelle, einschließlich datenschutz-, urheber- und regulierungsrechtlicher Fragestellungen. Die Mitarbeit bietet damit die Gelegenheit, an der Schnittstelle von Recht und Technologie zentralen Zukunftsfragen nachzugehen und die wissenschaftliche Diskussion in einem dynamischen Forschungsfeld aktiv mitzugestalten.
Im Fachbereich V am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Völkerrecht, der Universität Trier und am Institut für Recht und Digitalisierung der Universität Trier ist zusammen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: Sekretär*in (m/w/d) (Entgeltgruppe 5 TV-L, 75 %, unbefristet)
Am IRDT ist zum 01.02.2026 die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) mit einem Arbeitsumfang von je 4 Stunden die Woche zu besetzen [...]
Am Institut für Recht und Digitalisierung Trier ist zum 15.02.2026 die Stelle Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) (E 13 TV-L, 50 %, befristet zur Qualifikation nach WissZeitVG, für die Dauer von maximal 3 Jahren. Die Stelle ist zur Promotion eingerichtet.) [...]
Geheimnisse erfüllen vielfältige Funktionen für Individuum und Gesellschaft und werden durch unterschiedliche rechtliche Schutzregime gesichert. Ihre Verwundbarkeit ergibt sich daraus, dass das für den rechtlichen Schutz essenzielle faktische Geheimsein gegen den Willen des Geheimnisinhabers aufgehoben werden kann. Jüngels entwickelt auf Grundlage der Rechtsprechung des EGMR, des EuGH und nationaler Gerichte sowie einschlägiger Normen zum Schutz von Geheimnissen und Vertraulichkeit einheitliche Bewertungskriterien, die bestehende Konflikte unter Berücksichtigung von Synergieeffekten auflösen. Im Zentrum steht dabei das Kriterium der Art der Erlangung des Geheimnisses, das eine differenzierte Abwägung der beteiligten Interessen ermöglicht. Eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien schafft Rechtssicherheit für Medien, Geheimnisinhaber, Hinweisgeber und die Öffentlichkeit schaffen und schließt Lücken des Geheimnisrechts.
This thesis examines regulatory strategies for AI technologies. The first part illuminates the fundamentals of artificial intelligence – from its historical development through technical functionalities to practical application fields. AI is understood as a multidisciplinary phenomenon characterised by a variety of technical approaches, lacking a uniform definition and finding application in nearly all areas of life.
Die Arbeit untersucht das Phänomen der Verbreitung medizinischer Fehlinformationen in den sozialen Medien aus juristischer Perspektive. Ausgangspunkt ist die Entwicklung eines Begriffsverständnisses, das medizinische Fehlinformationen von anderen Informationen abgrenzt. Darauf aufbauend wird die besondere Verbreitung solcher Inhalte über die sozialen Medien und deren Risiken für die öffentliche Gesundheit analysiert. Anschließend steht die rechtliche Verantwortung von Plattformbetreibern im Fokus. Im Ergebnis bieten die bestehenden Normen kaum effektive Ansätze, um die Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen einzudämmen. Die Arbeit entwickelt deshalb einen Vorschlag für eine unionsweite Regulierung, die medizinische Fehlinformationen als systemisches Risiko anerkennt und Plattformen stärker in die Pflicht nimmt.
Die Verwaltung braucht Daten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Daten sollen Bürger und Bürgerinnen perspektivisch nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Stelle angeben müssen. Damit dies gelingen kann, müssen Behörden auf die Datensätze anderer Behörden zurückgreifen können. Hier setzt die Registermodernisierung an. Mit ihr wird eine Identifikationsnummer eingeführt, die die eindeutige Zuordnung eines Datensatzes zu einer natürlichen Person ermöglicht und dadurch den behördlichen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Die Einführung der Identifikationsnummer ist auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen, insbesondere wird die Bildung von Persönlichkeitsprofilen befürchtet. Aus diesem Grund untersucht die Arbeit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung.
Band 4 unserer Open Access Schriftenreihe "Schriften des IRDT" ist erschienen.
Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. In den letzten Jahren hat das IRDT durch seine Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen sichtbare Bei-träge zur rechtswissenschaftlichen Diskussion geleistet. Hierdurch konnte sich das IRDT im deutschsprachigen Raum und zunehmend auch international als Forschungsinstitut etablieren. [...]
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