Die EU reagiert auf die Herausforderungen des digitalen Wandels mit verschiedenen Rechtsakten, etwa zur Regulierung digitaler Plattformen oder künstlicher Intelligenz. Ziel unseres Forschungsverbundes – DigitS EU – ist es, diesen Prozess interdisziplinär zu begleiten. Wir untersuchen aus rechtlicher Perspektive, wann z.B. X gegen Hate Speech vorgehen muss und ob Deep Fakes als solche gekennzeichnet werden müssen. Gleichzeitig analysieren wir empirisch, wie Meinungen online beeinflusst werden und schauen auf den „Wettbewerb der Systeme“: Wie setzen Unternehmen die neuen Regeln um und wie reagiert China auf diese Entwicklungen in der EU?

Hierzu haben wir insgesamt drei Teilbereiche gebildet, die durch verschiedene Wechselwirkungen gemeinsam ein großes Ganzes bilden!

Teilbereich I., Digitaler Rechtsraum EU analysiert zentrale Charakteristika der wegweisenden neuen EU-Gesetzgebung und behandelt rechtswissenschaftlichen Fragen zur Gatekeeperrolle der Digitalplattformen, zum Schlüsselkonzept der Verantwortung und zur Definition und zur Behandlung von Desinformationen (etwa in Gestalt von Deepfakes).

Teilbereich II., Empirie der Online-Meinungsbildung, fragt nach Herausforderungen für die demokratische Meinungsbildung im digitalen Raum. Es sollen polarisierenden oder fragmentierenden Auswirkungen von Plattform-Algorithmen durch Simulation und empirische Messung ermittelt und Rollen der neuen „Meinungsführer“ sowie des klassischen Journalismus unter den Bedingungen der Digitalität bestimmt werden. Insbesondere sollen hierbei die neu geschaffenen wissenschaftlichen Zugänge auf relevante Daten genutzt werden (Art. 24 Abs. 5, Art. 39, Art. 40 Abs. 8 DSA).

Teilbereich III., Konkurrenz der Systeme weitet den Blick schließlich auf Akteure und konkurrierende Rechtsordnungen außerhalb der EU. Vorwiegend soll Chinas Rolle als Gegenspieler der EU untersucht und Strategien der betroffenen Unternehmen zur Vermeidung der EU-Rechtsordnung analysiert werden.

Mit DigitS wollen wir interdisziplinär wissenschaftlich begleiten, wie die EU durch Rechtsakte versucht eine eigenständige europäische Digitalordnung zu schaffen und sich gegenüber internationalen Digitalkonzernen und konkurrierenden Rechtsordnungen zu behaupten. Hierzu haben wir insgesamt drei Teilbereiche gebildet, die durch verschiedene Wechselwirkungen gemeinsam ein großes Ganzes bilden!