Im Februar 2019 wurde das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier inhaltlich und personell neu ausgerichtet und in Institut für Recht und Digitalisierung (IRDT) umbenannt. 

Im Folgenden finden Sie einen Rückblick auf die Arbeit und Geschichte des IUTR.

Gründung/ Organisationsform:

Das Institut für Umwelt- und Technikrecht bestand seit 1989. Es ging aus einer im Jahre 1985 gegründeten Forschungsstelle hervor und ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier. Erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland wurden durch das IUTR die sachlich verwandten Gebiete des Umwelt- und Technikrechts zusammengefasst.

Gründungsidee:

Die Idee der Gründer, das Umweltrecht und das Technikrecht in einem Forschungsprogramm zu verbinden, stellte seinerzeit eine Novität in der juristischen Wissenschaftslandschaft dar. Seit seiner Errichtung hat das IUTR bei der Verwirklichung des selbstgesteckten Ziels, sowohl das nationale als auch das internationale Umwelt- und Technikrecht gemeinsam wissenschaftlich zu erforschen und zu lehren, allseits anerkannte Erfolge erzielt.  Ein wesentlicher Vorteil des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier lag darin, dass es dieser sachlichen Verknüpfung durch die personelle Zusammensetzung der an ihr beteiligten Wissenschaftler gerecht wurde.

Aufgaben/ Forschungsprofil:

Zu den Aufgaben des Instituts gehörten die Forschung und Lehre im Umwelt- und Technikrecht, der Erfahrungsaustausch mit der umwelt- und technikrechtlichen Praxis und die Förderung von fachübergreifender Zusammenarbeit bei Umweltschutz, technischer Sicherheit und Technikfolgen.

Einem der Ziele der Institutsarbeit, den Erfahrungsaustausch zwischen rechtswissenschaftlicher Forschung und der Anwendung des Umwelt- und Technikrechts in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz zu fördern, dienten vor allem die, bis zum Jahre 2017 jährlich veranstalteten, Trierer Kolloquien zum Umwelt- und Technikrecht, die durch weitere Veranstaltungsformate ergänzt wurden.

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