Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Der Plattformmarkt wird von einigen mächtigen Plattformen dominiert, sogenannten „Gatekeepern“. Zunächst legt der DMA fest, welche Kriterien eine Plattform erfüllen muss, um als solcher eingestuft zu werden. Hierzu gehören zum Beispiel eine starke wirtschaftliche Position in der EU und die Rolle als Vermittler zwischen Nutzern und Unternehmen. Dann legt der DMA diesen Gatekeepern bestimmte Pflichten für einen fairen Wettbewerb auf.
Der Digital Markets ActJustus Theis2023-07-10T14:43:42+02:00