Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung

Der Digital Markets Act

Der Digital Markets Act2023-07-10T14:43:42+02:00

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Der Plattformmarkt wird von einigen mächtigen Plattformen dominiert, sogenannten „Gatekeepern“. Zunächst legt der DMA  fest, welche Kriterien eine Plattform erfüllen muss, um als solcher eingestuft zu werden. Hierzu gehören zum Beispiel eine starke wirtschaftliche Position in der EU und die Rolle als Vermittler zwischen Nutzern und Unternehmen. Dann legt der DMA diesen Gatekeepern bestimmte Pflichten für einen fairen Wettbewerb auf.