Neben den klassischen Themen des Immaterialgüterrechts im Zusammenhang mit der Digitalisierung hat er sich auf die Haftung von Plattformen und die Regulierung von künstlicher Intelligenz spezialisiert.
Zusammen mit Antje von Ungern-Sternberg hat er die Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung ins Leben gerufen, die nun vom Institut fortgeführt werden.
Veröffentlichungen.
Die doppelte Lizenzgebühr ist kein Strafschadensersatz (Anmerkung zu EuGH ZUM 2017, 349 – Stowarzyszenie »Oławska Telewizja Kablowa«), ZUM 2017, 353-355
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Der Restschadensersatzanspruch im Urheberrecht (Anmerkung zu BGH ZUM 2017, 62 – Everytime we touch), ZUM 2017, 71-73
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Vom Bettvorleger zum „teuersten Teppich der Welt“. Die vertragliche Risikoverteilung von Informationsungleichgewichten im Kunsthandel, KUR 2016, 173-181
Abstract Beim Kunstkauf herrscht oft ein Wissensgefälle. Meist ist der […][...]
Reinhard Sucker: Der digitale Werkgenuss im Urheberrecht. Tübingen: Mohr Siebeck, 2014. 251 S, 64, –€. ISBN 978-3-16-152961-0., ZGE 2014, 387-390
Abstract Die Hannoveraner Dissertation von Sucker wurde von Axel Metzger […][...]
Wettbewerbseinschränkungen durch Markenrecht, ZGE 6 (2014), 204-227
Abstract Dem Markenrecht wird eine fast ausschließlich positive Wirkung auf […][...]