Tech & Literature 2020Rezension von Katharina Berg

Die Arbeit enthält eine ausführliche Darstellung der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Einordnung von Kommunikation im Internet – ein spannender Beitrag (nicht nur) zur Frage des Grundrechtsschutzes im digitalen Zeitalter.

Aufgrund der Corona-Pandemie fanden in diesem Jahr viele Treffen im virtuellen Raum statt. Die Kommunikationsmöglichkeiten, die durch das Internet eröffnet werden, sind vielfältig und erleichtern in vielen Bereichen unseren Alltag. Das Internet ermöglicht auch neue Formen der Grundrechtsausübung. Damit hat sich Jennifer Vogelsang in ihrer 2017 veröffentlichten Dissertation beschäftigt.

Sie untersucht sowohl die „hybridartigen“ Kommunikationsformen Smartmob, Flashmob und Facebook-Party als auch rein virtuelle Formen wie virtuelle Blockadeaktionen, virtuelle Zusammenkünfte zu Kommunikationszwecken und Shitstorms. Im Fokus der Arbeit steht die Frage, inwieweit die modernen Kommunikationsformen grundrechtlich geschützt werden. In den Blick genommen werden die Versammlungs-, Koalitions-, Kunst-, Rundfunk-, Meinungs- und allgemeine Handlungsfreiheit.

Doch das Buch erschöpft sich nicht in grundrechtlichen Fragen. Nach Darstellung der möglichen Gefährdungen für Rechte Dritter, die von den unterschiedlichen Kommunikationsformen ausgehen können, widmet sich die Autorin in einem zweiten Teil der Frage, welche verwaltungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Kommunizierenden ergriffen werden könnten. So untersucht sie etwa die Frage, ob Smartmobs einer versammlungs- oder straßenrechtlichen Anmelde- bzw. Erlaubnispflicht unterliegen oder die Zulässigkeit sogenannter „Online-Streifen“ der Polizei.

Das Buch ist empfehlenswert für alle, die sich für die rechtliche Einordnung moderner Kommunikationsformen interessieren.

Kernthese:
Der grundrechtliche Schutz verschiedener Kommunikationsformen hängt nicht davon ab, ob die Kommunikation analog oder virtuell erfolgt.