Kann ein deutsches Unternehmen wegen der Verletzung einer österreichischen Marke in Österreich verklagt werden, wenn es bei Google.de entsprechende Ad-Words kauft? Sind französische Gerichte für die Klage eines französischen Songwriters zuständig, wenn ein Unternehmen seine Songs in Österreich auf CDs presst und ein englisches Unternehmen diese auf einer englischen Webseite verkauft? 

Diese und andere Fragen der Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt hat Prof. Raue am 5.6. im Rahmen des „Summer Course on European Intellectual Property Law“ an der Academy of European Law ERA beantwortet, wo er einen Vortrag über „Multistate intellectual property infringements in the EU – Jurisdiction and applicable law, injunctions, infringement on the Internet“ gehalten hat.

https://www.era.int/cgi-bin/cms?_SID=NEW&_sprache=en&_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=126434&fbclid=IwAR1lw-045Z-B0iF0HKuFVAXyrBnKjAxbcDdyroP2WDy_eB_W_kn6W3sH_Tw

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