In der neuen Ausgabe der VersR 2020, 849 – 851 bespricht unser Institutsdirektor Prof. Dr. Peter Reiff das Urteil des LG Heidelberg vom 6.3.2020 (AZ 6 O 7/19), wonach die Betreiberin eines Vergleichsportals gegen die Vorschriften § 60 Abs. 1 S. 2 VVG (Beratungsgrundlage des Maklers und deren Einschränkungen) und § 60 Abs. 2 S. 1 VVG (Mitteilung der eingeschränkten Beratungsgrundlage) verstoßen habe. In seiner Anmerkung erklärt Prof. Dr. Reiff, warum dem eingängigen und durchaus sorgfältig begründeten Urteil im Ergebnis gleichwohl nicht zu folgen sei.
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