Schriften des IRDT – Volume 5 • von Ungern-Sternberg / Raue / Kumkar / Rüfner (Hrsg.)

Die fünfte Jahrestagung des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier im September 2025 widmet sich einem Thema, das politisch hohe Wellen schlägt.

Der EU-Gesetzgeber verfolgt im Digital Services Act (DSA) einen neuen Regulierungsansatz, der den Betreibern sehr großen Online-Plattformen wie X, Instagram oder TikTok und sehr großen Suchmaschinen wie Google die Analyse und Minderung „systemischer Risiken“ auferlegt (Art. 34 und 35 DSA). Während die einen hoffen, dass man mit diesem Ansatz den besonderen Risiken der Online-Kommunikation – etwa durch die virale Verbreitung von Hassrede und Desinformationen oder durch das manipulative Ausnutzen von Wissensasymmetrien durch Plattformen oder Dritte – wirksam entgegentreten kann, äußern andere scharfe Kritik. Besonders intensiv wird der DSA aus den USA kritisiert. Vizepräsident Vance hatte bereits im Februar 2025 auf der Münchener Sicherheitskonferenz Gefahren für die Meinungsfreiheit durch das Recht der EU gebrandmarkt.

Der vorliegende Band ist daher auch als Antwort auf diesen und weitere Vorwürfe zu verstehen. Er steht mit dieser aktuellen Verortung in der Reihe der vergangenen – jeweils open access verfügbaren – Tagungsbänden zu Inhaltemoderation, Digitaler Resilienz und KI und Menschenrechten.

Übersicht der Beiträge:

  • Systemische Risiken im digitalen Zeitalter | Antje von Ungern-Sternberg | S. 1
  • System und systemische Risiken | Ino Augsberg | S. 13
  • Zur Definition des Begriffs „Systemrisiko“ im finanzaufsichtsrechtlichen Bereich | Katja Langenbucher | S. 29
  • Über systemische Risiken – Zu Zielen und Selbstverständnis europäischer Digitalregulierung | David Roth-Isigkeit | S. 33
  • Systemische Risiken im System des Digital Services Act | Katharina Kaesling | S. 51
  • Systemische Risiken digitaler Medien für die Demokratie und Öffentlichkeit: Begriff, Regulierung und empirische Bewertung | Andreas Jungherr | S. 81
  • Systemische Risiken im DSA: Nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse – Rechtswissenschaftliche Einordnung | Jan Oster | S. 105

Autorenindex:

Ino Augsberg
Professor für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht – Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Andreas Jungherr
Professor für Politikwissenschaft, insbesondere Digitale Transformation – Universität Bamberg.

Katharina Kaesling
Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Geistiges Eigentum, insbesondere Patentrecht, sowie Rechtsfragen der KI – Technischen Universität Dresden.

Katja Langenbucher
Professorin für Bürgerliches Recht, Finanzmarktregulierung, Bank- und Währungsrecht, House of Finance – Goethe Universität Frankfurt a.M. Affiliierte Professur Ecole de Droit, SciencesPo, Paris; ständige Gastprofessur Fordham Law School, NYC; SAFE Fellow am Leibniz Institute for Financial Research SAFE; Sprecherin ZEVEDI-Gruppe KI und Finance.

Jan Oster
Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht – Universität Osnabrück.

David Roth-Isigkeit
Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Antje von Ungern-Sternberg
Professorin für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Völkerrecht – Universität Trier / Geschäftsführende Direktorin am IRDT.