Unser Institutsdirektor hat auf den Kölner Tagen zum Urheber- und Medienrecht 2019 referiert. In seinem Vortrag hat er die Bedeutung der Grundrechte im deutschen und Unions-Urheberrecht beleuchtet und konkrete Schlussfolgerungen aus den drei taggleich ergangenen Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen C-476/17 – Metall auf Metall; C-516/17 – Reformistischer Aufbau und C-469/17 – Afghanistan Papiere aufgezeigt.

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