Im Mai hat Prof. Raue beim 15. Forum für Verbraucherrechtswissenschaft „Updates – zur Dauer digitaler Qualitätsstandards“ vorgetragen und dabei die urheberrechtliche Dimension von Updates beleuchtet. Die Tagung hatte zum Ziel, die Implikation von Updates und deren Folgen für die Dauer digitaler Qualitätsstandards aus rechtswissenschaftlicher, rechtspolitischer und interdisziplinärer Sicht herauszuarbeiten. Dabei wurden auch die Auswirkungen auf die Praxis berücksichtigt.

Zur schuld- und haftungsrechtlichen Seite von Updates hat er schon früher veröffentlicht:

  • Raue, Reichweite der vertraglichen Pflicht zur Aktualisierung von IT-Lösungen aufgrund von Gesetzesänderungen. Eine Untersuchung der vertraglichen Leistungssicherungspflichten gem. § 241 Abs. 1 BGB, CR 2018, 277-285
  • Raue, Haftung für unsichere Software, NJW 2017, 1841-1846

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