Überblick

Die vom IRDT unterstützte Schriftenreihe veröffentlicht herausgehobene Dissertationen und andere wissenschaftliche Schriften aus dem Themenkreis der Schriftenreihe mit digitalen Bezügen im Weg des Diamond Open Access.

Die Schriftenreihe sorgt durch eine klare inhaltliche Ausrichtung, einen namenhaft besetzten Herausgeberkreis und strengen Qualitätsvoraussetzungen für Sichtbarkeit und Orientierung. Die Kooperation mit der Universitätsbibliothek Trier und der deutschen Nationalbibliothek stellt zudem die dauerhafte Verfügbarkeit der Arbeiten sicher. Durch die Zusammenarbeit mit einem Print-on-Demand-Verlag können Sie die Dissertationen auch als klassisch gedruckte Werke in guter Qualität bestellen.


Schriften zum Immaterialgüter-, IT-, Medien-, Daten- und Wettbewerbsrecht
(herausgegeben von Prof. Dr. Max Becker, Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Prof. Dr. Franz Hofmann, Prof. Dr. Ruth Janal, Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, Prof. Dr. Benjamin Raue, Prof. Dr. Herbert Zech)
Bände der Schriftenreihe

Staat und digitale Gesellschaft
(herausgegeben von Prof. Dr. Matthias Bäcker, Prof. Dr. Roland Broemel, Prof. Dr. Thomas Burri, Prof. Dr. Albert Ingold, Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Silja Vöneky)
Bände der Schriftenreihe

  • Medizinische Fehlinformationen in den sozialen Medien

    Die Arbeit untersucht das Phänomen der Verbreitung medizinischer Fehlinformationen in den sozialen Medien aus juristischer Perspektive. Ausgangspunkt ist die Entwicklung eines Begriffsverständnisses, das medizinische Fehlinformationen von anderen Informationen abgrenzt. Darauf aufbauend wird die besondere Verbreitung solcher Inhalte über die sozialen Medien und deren Risiken für die öffentliche Gesundheit analysiert. Anschließend steht die rechtliche Verantwortung von Plattformbetreibern im Fokus. Im Ergebnis bieten die bestehenden Normen kaum effektive Ansätze, um die Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen einzudämmen. Die Arbeit entwickelt deshalb einen Vorschlag für eine unionsweite Regulierung, die medizinische Fehlinformationen als systemisches Risiko anerkennt und Plattformen stärker in die Pflicht nimmt.

  • Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung

    Die Verwaltung braucht Daten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Daten sollen Bürger und Bürgerinnen perspektivisch nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Stelle angeben müssen. Damit dies gelingen kann, müssen Behörden auf die Datensätze anderer Behörden zurückgreifen können. Hier setzt die Registermodernisierung an. Mit ihr wird eine Identifikationsnummer eingeführt, die die eindeutige Zuordnung eines Datensatzes zu einer natürlichen Person ermöglicht und dadurch den behördlichen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Die Einführung der Identifikationsnummer ist auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen, insbesondere wird die Bildung von Persönlichkeitsprofilen befürchtet. Aus diesem Grund untersucht die Arbeit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung.

  • Der Haftungsmaßstab für maschinelles Lernen

    Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.

  • Legal Tech im Schiedsverfahren

    Die Dissertation untersucht die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen algorithmischer Systeme im Schiedsverfahren aus verfahrensrechtlicher Perspektive, insbesondere den Vorschriften der Zivilprozessordnung zum Schiedsverfahren. Ein besonderer Fokus liegt auf lernenden Algorithmen. [...]

  • Grenzen der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Art. 32 DS-GVO verlangt die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), um ein angemessenes Schutzniveau für die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten. Verarbeiten diese TOM allerdings selbst personenbezogene Daten („datenverarbeitende TOM“), unterliegen sie ihrerseits den Anforderungen der DS-GVO und bedürfen u.a. einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DS-GVO [...]

  • Recht und Digital Humanities

    Dieser Sammelband führt insbesondere die Beiträge zusammen, die aus dem Projekt „Mining and Modeling Text (MiMoText)“ (2019-2023) hervorgegangen sind, das den Bereich der quantitativen Methoden zur Extraktion, Modellierung und Analyse [...]

  • Die Beschränkung des Nutzungsumfangs in den urheberrechtlichen Schranken

    Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2018 im Rahmen des UrhWissG für eine möglichst eindeutige Normsetzung entschieden. Nunmehr erlaubt § 60a Abs. 1 UrhG z. B. für Unterrichtszwecke die Nutzung von bis zu 15 Prozent eines Werkes. Die als Band 22 der digital | recht publizierte Dissertation von Frau Dr. Susanne Holotiuk untersucht [...]

  • Transparenzanforderungen an das Influencer-Marketing

    Die Dissertation „Transparenzanforderungen an das Influencer-Marketing: Eine lauterkeitsrechtliche Analyse unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Psychologie und Betriebswirtschaftslehre“ von Frau Dr. Marina Blum ist nun als Band 21 der digital | recht erschienen. [...]

  • Externe Rechtskontrolle der Nachrichtendienste

    In Band 7 unserer öffentlich-rechtlichen Open Access Schriftenreihe untersucht Dr. Anna Höning (geb. Michel) die externe Rechtskontrolle der Nachrichtendienstete. Nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts muss die externe Rechtskontrolle der Nachrichtendienste grundlegend überarbeitet werden. In diesem Buch wird dargelegt, welche höherrangigen Vorgaben dafür gelten [...]

  • (Gem-)Einsame Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht: Voraussetzungen, Folgen, Perspektiven

    In Band 6 unserer öffentlich-rechtlichen Open Access Schriftenreihe untersucht Dr. Johannes Marosi die (Gem-)Einsame Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Der Verantwortliche ist der zentrale Normadressat der Datenschutzgrundverordnung. Er verantwortet die Verarbeitungen in all ihren Aspekten, von den Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen bis zu der Haftung für Verletzungen der DSGVO. [...]

Newsletter

Wenn Sie unseren Newsletter erhalten und auf dem neuesten Stand sein möchten, füllen Sie das Formular aus und wir nehmen Sie gerne in den Verteiler auf.

Zu welchen Veröffentlichungen möchten Sie informiert werden? *

Information über die Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b, lit. f DS-GVO. Die Daten werden solange gespeichert, wie es zur Durchführung dieses Informationsangebots erforderlich ist.

Wir verwenden die erhobenen personenbezogenen Daten nur zu diesem Zweck und geben sie an Dritte nur zur Durchführung des Informationsangebots weiter, insbesondere an die Universität Trier.

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an digitalrecht@uni-trier.de. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortliche Stelle: Die hier genannten Herausgeber.

Kontaktdaten: Prof. Dr. Benjamin Raue, c/o Universität Trier | Institut für Recht und Digitalisierung (IRDT)| Behringstraße 21 | 54296 Trier

Andere Projekte am IRDT.

INWEND

Intelligente wissensbasierte Entscheidungsunterstützung

Schriftenreihe digital | recht

Schriften im Weg des Diamond Open Access

Tech & Literature

Rezensionen zu Büchern mit Digitalisierungsbezug.