Im Zentrum ihrer Forschung stehen dabei insbesondere vertrags-, kartell- und daten(schutz)rechtliche Fragestellungen, die sich im Kontext der digitalen und datengetriebenen Ökonomie u.a. aus dem Einsatz von Algorithmen und Systemen künstlicher Intelligenz, digitalen Gütern und Dienstleistungen sowie plattformbasierten Geschäftsmodellen ergeben.
Veröffentlichungen.
Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter
Heute durften wir Jürgen Kaube, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, [...]
CAN YOU HEAR ME?! Verpflichtung zur Interoperabilität von Messengerdiensten nach Art. 7 DMA
Seit 2024 sind WhatsApp und (Facebook) Messenger aufgrund von Art. 7 Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, auf Antrag dritter Dienste einen Nachrichtenaustausch zwischen den Diensten zu ermöglichen. Dies soll nach Vorstellung der EU den Wettbewerb stärken. Die Arbeit setzt sich mit der vielfach vorgetragenen Kritik auseinander, dass Art. 7 DMA negative Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationskraft des Marktes, den Datenschutz und die Datensicherheit haben könnte. Der Autor untersucht dafür insbesondere die technischen und kryptographischen Hintergründe von Messengerdiensten und ihrer Interoperabilität und analysiert die Studienlage zu den Wünschen der Nutzer im Hinblick auf Interoperabilität. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass Art. 7 DMA grundsätzlich das Potenzial aufweist, den Wettbewerb zu stärken und negative Effekte nicht zwangsläufig eintreten müssen und entwickelt Vorschläge, wie eine in der Praxis wirksame Interoperabilität aussehen könnte.
Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)
Die ausgeschriebene Stelle ist Teil des DFG-geförderten Forschungsprojekts „Trustworthy Question Answering to Enable Legal Information Access for Laypeople (TruQALIA)”, das sich der Entwicklung und Analyse von KI-Methoden widmet, die auf Grundlage von Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen verlässliche rechtliche Auskünfte für rechtsunkundige Personen generieren können. Das Projekt wird von Prof. Dr. Kumkar (Universität Trier) in Kooperation mit Prof. Dr. Habernal (Ruhr-Universität Bochum) geleitet. Der juristische Arbeitsanteil konzentriert sich insbesondere auf die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Training und Einsatz juristischer KI-Modelle, einschließlich datenschutz-, urheber- und regulierungsrechtlicher Fragestellungen. Die Mitarbeit bietet damit die Gelegenheit, an der Schnittstelle von Recht und Technologie zentralen Zukunftsfragen nachzugehen und die wissenschaftliche Diskussion in einem dynamischen Forschungsfeld aktiv mitzugestalten.
Sekretär*in (m/w/d)
Im Fachbereich V am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Völkerrecht, der Universität Trier und am Institut für Recht und Digitalisierung der Universität Trier ist zusammen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen: Sekretär*in (m/w/d) (Entgeltgruppe 5 TV-L, 75 %, unbefristet)
Online Disinformation: A Comparative Law Approach
Unsere geschäftsführende Direktorin Antje von Ungern-Sternberg, sowie unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin [...]
Stellenausschreibung Studentische Hilfskraft am IRDT
Am IRDT ist zum 01.02.2026 die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) mit einem Arbeitsumfang von je 4 Stunden die Woche zu besetzen [...]
Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)
Am Institut für Recht und Digitalisierung Trier ist zum 15.02.2026 die Stelle Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) (E 13 TV-L, 50 %, befristet zur Qualifikation nach WissZeitVG, für die Dauer von maximal 3 Jahren. Die Stelle ist zur Promotion eingerichtet.) [...]
Die Offenlegung von Geheimnissen – Kriterien zur Bewertung der Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilrecht
Geheimnisse erfüllen vielfältige Funktionen für Individuum und Gesellschaft und werden durch unterschiedliche rechtliche Schutzregime gesichert. Ihre Verwundbarkeit ergibt sich daraus, dass das für den rechtlichen Schutz essenzielle faktische Geheimsein gegen den Willen des Geheimnisinhabers aufgehoben werden kann.
Jüngels entwickelt auf Grundlage der Rechtsprechung des EGMR, des EuGH und nationaler Gerichte sowie einschlägiger Normen zum Schutz von Geheimnissen und Vertraulichkeit einheitliche Bewertungskriterien, die bestehende Konflikte unter Berücksichtigung von Synergieeffekten auflösen. Im Zentrum steht dabei das Kriterium der Art der Erlangung des Geheimnisses, das eine differenzierte Abwägung der beteiligten Interessen ermöglicht. Eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien schafft Rechtssicherheit für Medien, Geheimnisinhaber, Hinweisgeber und die Öffentlichkeit schaffen und schließt Lücken des Geheimnisrechts.
Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)
Ab dem 15.02.2026 ist am Institut für Recht und Digitalisierung [...]
Russlands Krieg gegen den Westen
Gestern durften wir Caroline von Gall in Trier begrüßen! Bei [...]
Regulating AI: A technology law perspective on regulatory strategies for emerging technologies
This thesis examines regulatory strategies for AI technologies. The first part illuminates the fundamentals of artificial intelligence – from its historical development through technical functionalities to practical application fields. AI is understood as a multidisciplinary phenomenon characterised by a variety of technical approaches, lacking a uniform definition and finding application in nearly all areas of life.











