Neben den klassischen Themen des Immaterialgüterrechts im Zusammenhang mit der Digitalisierung hat er sich auf die Haftung von Plattformen und die Regulierung von künstlicher Intelligenz spezialisiert.

Zusammen mit Antje von Ungern-Sternberg hat er die Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung ins Leben gerufen, die nun vom Institut fortgeführt werden.

Veröffentlichungen.

  • Questionable Control: The Legal Classification of Personal Information Management Systems under the GDPR and beyond
  • Smart Enforcement: Remote Digital Access to Tangible Property for the Enforcement of Legal Claims
  • Journalism in the age of generative artificial intelligence: The reuse of press articles under the Urheberrechtsgesetz.
  • Systemic Risks in the Digital Age
  • Elektronische Textnachrichten von Regierungsmitgliedern: Subjektiver Zugangsanspruch und Veraktung

    Kommunikation von Regierungsmitgliedern wird immer digitaler; dadurch jedoch auch geheimer. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene erlangen Einzelne selten Zugang zu digitaler Kommunikation oberster Exekutivorgane. Die Arbeit untersucht, inwiefern bestehende subjektive Informationszugangsansprüche in Deutschland und der EU auf elektronische Textnachrichten anwendbar sind. Daneben wird ein Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit abgeleitet. Für einen subjektiven Zugangsanspruch bedarf es eines tauglichen Anspruchsgegenstands, weswegen abschließend auf die Regelungen zur Aktenführung von elektronischen Textnachrichten eingegangen wird.

  • Rückblick: Rechtspolitisches Kolloquium mit Sebastian Gutknecht

    Wie lassen sich junge Menschen in sozialen Medien besser schützen? [...]

  • Rückblick: IRDTKolloquium mit Bernhard Weiler

    Welche Rolle spielen Empfehlungssysteme im DSA – und welche Bedeutung [...]

  • KI + Völkerrecht, in: Tim Dornis/Jan Eichelberger/Margrit Seckelmann (Hrsg.), Stichwortkommentar Künstliche Intelligenz, Baden-Baden 2025
  • Regulating Political Deepfakes under the DSA

    In ihrer jüngsten Veröffentlichung mit dem Titel „Regulating Political Deepfakes [...]

  • Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes als eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt – Kurzschriften

    Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt, die eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung durch eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Strafrechtlich sind sie nicht adäquat erfasst, obwohl sie sich durch digitale Anwendungen leicht herstellen und viral verbreiten lassen und tatsächlich weit verbreitet sind. In dieser Expertise wird ihre Strafwürdigkeit auf der Grundlage empirischer Daten erörtert und ein Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes im Zusammenhang mit anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt als Sexualstraftat vorgelegt.

  • Meta-Regulation: Terms of service as digital order