Gestern Abend hat Darius Rostam (Externer Doktorand von Prof. Dr. Raue und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School) im Rahmen des IRDT Kolloquiums sein Dissertationsvorhaben „Handlungslasten des Urhebers“ vorgestellt.
Zunehmend machen Gesetzgeber und Rechtsprechung die Durchsetzung des Urheberrechts von Mitwirkungsobliegenheiten des Urhebers abhängig: Danach muss nicht der Nutzer eine Zustimmung einholen, sondern der Urheber muss tätig werden, wenn er eine Nutzung verhindern will. Das wirft Fragen nach Funktion, Legitimation und Zulässigkeit solcher Handlungslasten des Urhebers auf. Der Vortrag ging auf die inhaltlichen Grundlagen ein und stellte offene Fragen aus dem Promotionsvorhaben zur Diskussion.