Das IRDT dufte diese Woche an der Universität Bern mit der Zeitschrift Weblaw die Schirmherrschaft für das Kolloquium zu „Automatisierung von juristischen Entscheidungen. Die künstliche Intelligenz am Beispiel der römischrechtlichen Kasuistik“ übernehmen.
Prof. Dr. Thomas Rüfner der Universität Trier berichtete hierbei über „70 Jahre Rechtsanwendung durch Computer“.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Vor- und Nachteile des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Bereich der Zivil- und Strafjustiz zu erörtern.

Bild: generiert mit KI von Canva

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