Prof. Raue hat in der neu erschienenen 3. Aufl. des Münchener Kommentars zum Lauterkeitsrecht die neu geschaffene Vorschrift § 4a UWG (aggressive Geschäftspraktiken) kommentiert. Er ging dabei insbesondere auf die Zulässigkeit von Ad-Blockern, Afiliate-Werbung von Schulen und die Frage ein, inwiefern das aggressive Inanspruchnehmen von Aufmerksamkeit als geschäftliche Handlung einzustufen ist.