In der aktuellen Ausgabe der VersR 2021, 473-482 widmet sich unser Institutsdirektor Prof. Dr. Peter Reiff den Informationspflichten der Versicherungsvermittler nach §§ 15 und 16 VersVermV. Dabei geht er u.a. auf die Frage ein, was mit der Formulierung „beim ersten Geschäftskontakt“ gemeint ist, wenn es um den Online-Vertrieb geht. Ferner untersucht er die Regelung des § 16 VersVermV, die davon handelt, inwieweit die Papierform durch dauerhafte Datenträger oder durch Websites ersetzt werden kann. Insoweit geht der Beitrag auch auf die unionsrechtlichen Grundlagen in der Versicherungsvertriebs-Richtlinie ein.