In der neuen Ausgabe der VersR 2020, 849 – 851 bespricht unser Institutsdirektor Prof. Dr. Peter Reiff das Urteil des LG Heidelberg vom 6.3.2020 (AZ 6 O 7/19), wonach die Betreiberin eines Vergleichsportals gegen die Vorschriften § 60 Abs. 1 S. 2 VVG (Beratungsgrundlage des Maklers und deren Einschränkungen) und § 60 Abs. 2 S. 1 VVG (Mitteilung der eingeschränkten Beratungsgrundlage) verstoßen habe. In seiner Anmerkung erklärt Prof. Dr. Reiff, warum dem eingängigen und durchaus sorgfältig begründeten Urteil im Ergebnis gleichwohl nicht zu folgen sei.

Die Veröffentlichung ist erreichbar unter https://www.juris.de/perma?d=jzs-VERSR-2020-13-0845-01-L-011 Paywall (erreichbar über juris, enthalten im juris Zusatzmodul Hochschulen der Universität Trier)

Zum Paper gelangen Sie hier.