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Aktuelles
Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes als eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt – Kurzschriften
Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt, die eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung durch eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Strafrechtlich sind sie nicht adäquat erfasst, obwohl sie sich durch digitale Anwendungen leicht herstellen und viral verbreiten lassen und tatsächlich weit verbreitet sind. In dieser Expertise wird ihre Strafwürdigkeit auf der Grundlage empirischer Daten erörtert und ein Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes im Zusammenhang mit anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt als Sexualstraftat vorgelegt.
Meta-Regulierung: Allgemeine Geschäftsbedingungen als digitale Ordnung
Art. 14 Digital Services Act verknüpft die Ausgestaltung, Anwendung und Durchsetzung von Plattform-AGB ausdrücklich mit grundrechtlichen Maßstäben. Die Arbeit untersuchtdiese Regelung als Form regulierter Selbstregulierung und ordnet sie dogmatisch in das bestehende AGB- und Grundrechtsgefüge ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und grundrechtsgeleitete Interessenabwägung als übergreifende Prinzipien wirken. Es wird gezeigt, dass Art. 14 DSA bestehende Kontrollmechanismen fortentwickelt und für multipolare Konstellationen öffnet. Die Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen verschiebt die Interessenabwägung hin zu einem strukturierten, nachvollziehbaren Entscheidungsprozess und prägt so die zukünftige Anwendung von Plattformregeln.
MMR 4/2026: Zulässiger Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung (mit Pia Diemath)
Für staatliche Stellen ist Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien zentral. [...]
Aus der Vor- und Frühgeschichte des Computerrechts, in: Stephan Meder (Hrsg.), Geschichte und Zukunft des Urheberrechts IV, 2024, 87–207
Siebzig Jahre Rechtsanwendung durch Computer, in: Iole Fargnoli (Hrsg.), Automatisierung von juristischen Entscheidungen. Die künstliche Intelligenz am Beispiel der römischrechtlichen Kasuistik, 2024, 29–42
Beck `scher Online-Kommentar Datenschutzrecht: Heinrich Amadeus Wolff/Stefan Brink/Antje von Ungern-Sternberg (Hrsg.), München 2025 (52. Edition)
9 Data Act (DA) Art. 19 Data Act (DA)
Deepfakes –Risiken und Regulierung im europäischen Verordnungsentwurf für künstliche Intelligenz, Kommunikation und Recht (K&R), Beilage 1 zu Heft 10/2023, 32 – 37
Transparenzpflichten für Deepfakes und synthetische Medieninhalte in der Europäischen KI Verordnung, Künstliche Intelligenz und Recht (KIR) 2024, 117 – 126 (gemeinsam mit Moritz Griesel)
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Europäische Datenstrategie, DGRI-Jahrbuch 2021/22, Otto-Schmidt-Verlag, Köln 2023, 51-72
Regulatory Competition for Platform Companies, in: Michael Denga/Lars Hornuf (Hrsg.), Regulatory Competition in the Digital Economy: Artificial Intelligence, Data, and Platforms, 2025, 149 – 174
§ 40 Datenschutzrecht, in: Markus Ludwigs (Hrsg.), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, 63. EL, C.H. Beck, München 2025





