Aktuelles

  • Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, in: Wolfgang Jaeger/Juliane Kokott/Petra Pohlmann/Dirk Schroeder (Hrsg.), München 2024

    Einleitung zum Digital Markets Act (DMA) (gemeinsam mit Mariya Serafimova [...]

  • Kommentierung zu Art. 40 bis 43 DSGVO, in: Boris Paal/Daniel Pauly (Hrsg.), Datenschutz Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz, 4. Aufl., C.H. Beck, i.E.
  • Kommentierung zu Art. 50 KI-VO, in: Christian Heinze/Björn Steinrötter/Thomas Zerdick (Hrsg.), KI-Verordnung – Gesetz über künstliche Intelligenz, 1. Aufl., C.H. Beck, i.E.
  • Digitaler Wandel in Staat und Gesellschaft, in: Verfassungsrechtspflege – Festschrift 75 Jahre Bundesverfassungsgericht, Tübingen, i.E.

    Bald im Mai erscheint die Festschrift 75 Jahre Bundesverfassungsgericht, das [...]

  • Staatliche Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook bleibt möglich – Zugleich Urteilsanmerkung VG Köln, Urt. V. 17. Juli 2025 – 13 K 1419/23, NVwZ 2025, 1797 (mit Pia Diemath)
  • Die ambivalente Rolle der IT-Sicherheit im Kontext des Datenschutzrechts

    Personenbezogene Daten werden in der modernen Zeit auf IT-Systemen verarbeitet. Um den Schutz seiner Systeme und die Sicherheit der Verarbeitung im Sinne der DSGVO sicherzustellen, ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche auf den Einsatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen angewiesen. Da diese jedoch für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren auch auf die Verarbeitung personenbezogener Daten angewiesen sind, befindet sich der Verantwortliche in einem rechtlichen Dilemma. Die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten durch Technik aber auch vor der Technik bildet den zentralen Untersuchungsgegenstand der Arbeit. Neben der normativen Analyse der aktuellen Gesetzgebungslage werden auch typische IT-Sicherheitsmaßnahmen einer datenschutzrechtlichen Bewertung unterzogen und auch nicht-gesetzliche Handlungsempfehlungen und Leitlinien untersucht.

  • Beck `scher Online-Kommentar Datenschutzrecht

    In der neuen Ausgabe des BeckOK zum Datenschutzrecht hat unsere [...]

  • CAN YOU HEAR ME?! Verpflichtung zur Interoperabilität von Messengerdiensten nach Art. 7 DMA

    Seit 2024 sind WhatsApp und (Facebook) Messenger aufgrund von Art. 7 Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, auf Antrag dritter Dienste einen Nachrichtenaustausch zwischen den Diensten zu ermöglichen. Dies soll nach Vorstellung der EU den Wettbewerb stärken. Die Arbeit setzt sich mit der vielfach vorgetragenen Kritik auseinander, dass Art. 7 DMA negative Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationskraft des Marktes, den Datenschutz und die Datensicherheit haben könnte. Der Autor untersucht dafür insbesondere die technischen und kryptographischen Hintergründe von Messengerdiensten und ihrer Interoperabilität und analysiert die Studienlage zu den Wünschen der Nutzer im Hinblick auf Interoperabilität. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass Art. 7 DMA grundsätzlich das Potenzial aufweist, den Wettbewerb zu stärken und negative Effekte nicht zwangsläufig eintreten müssen und entwickelt Vorschläge, wie eine in der Praxis wirksame Interoperabilität aussehen könnte.

  • Online Speech and Platform Regulation, in: Charles Girard/Andrew Kenyon (eds.), Cambridge Handbook of Freedom of Expression, European Perspectives, Cambridge, i.E.
  • Aus der Vor- und Frühgeschichte des Computerrechts

    Unser Direktor Prof. Dr. Thomas Rüfner hat einen rechtshistorischen Beitrag [...]

  • Politisches Targeting in der EU, JZ 2025, 373–382 (mit Pia Diemath)