Unser Direktor Prof. Dr. Benjamin Raue hat auf der 38. Tagung für Rechtsvergleichung über den Urheberrechtsschutz im digitalen Binnenmarkt referiert.
Sein Fazit: Es herrscht fragmentierte, aber weitgehende Harmonisierung in Hauptfragen. Bei dieser Harmonisierung agiert der EuGH als Motor. Dies geschieht zum einen durch neue autonome, flexible Konzepte (Linking, Framing, Intermediärhaftung…) und zum anderen durch die Schließung von Lücken als ‚Ersatzgesetzgeber‘. Ausstehend ist jedoch nach wie vor der Große Wurf (UnionsurhR-VO).