Prof. Raue hat in der 2. Etappe seines Fellowships am Weizenbaum Institut im Rahmen der Weizenbaum Lecture zum Thema „Filtern, Löschen, Sperren? Die (grund-)rechtliche Bindung sozialer Netzwerke“ referiert. Anlass des Vortrags ist der Umstand, dass öffentliche Meinungsbildung immer stärker in sozialen Netzwerken stattfindet.Während ein Lenken des öffentlichen Diskurses in zivilisierte, rechtsstaatliche Bahnen von den sozialen Netzwerken erwartet wird, verfolgen diese auch eng an Nutzerzufriedenheit gekoppelte, wirtschaftliche Ziele. In seinem Vortrag ging Prof. Raue den Fragen nach, welche Vorgaben das Recht den sozialen Netzwerken macht, ob sie einer (mittelbaren) Grundrechtsbindung unterliegen und ob Nutzer bei der Löschung von Beiträgen und der Sperrung ihrer Accounts justiziable Rechte gegenüber Plattformen haben.

Mehr von Prof. Raue zum Thema Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken gibt es unter https://www.mohrsiebeck.com/artikel/meinungsfreiheit-in-sozialen-netzwerken-101628jz-2018-0261 zu lesen.

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