„Vorsprung durch Technik“ propagiert ein großer deutscher Automobilhersteller schon seit Jahren. Das mag für die Transportwirtschaft, den Kommunikations- oder Tourismussektor gelten, jedoch offenbar nicht für das Recht. 

Ein „legal lag“ scheint die effiziente rechtliche Einhegung technischer Innovationen zu hemmen. Birgt der Versuch der Anpassung an die Herausforderungen des technischen Wandels u.a. die Gefahr der Fragmentierung und „Entterritorialisierung“ des Völkerrechts? Verändert sich dadurch die Bedeutung der bekannten Völkerrechtsquellen im Sinne des Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut? Und kann der technische Wandel zur Entwicklung neuer Normkategorien und so zu einer flexibleren, zeit- und situationsangemesseneren Völkerrechtssetzung und -durchsetzung beitragen?

Im Rahmen des IRDT Kolloquiums hat Camilla Haake darüber referiert.

 

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