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Auf den Vertrag kommt es an

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25. Februar 2020

In der aktuellen Ausgabe der IM+io untersuchen Anne Allar (wissenschaftliche Mitarbeiterin) und unser Direktor Prof. Dr. Benjamin Raue Haftungsregelungen bei agiler Softwareentwicklung.

Software wird heute flexibel und agil entwickelt – und nicht mehr durch das Abarbeiten handbuchartiger Vorgaben. Dieses neue Vorgehen ist ge­prägt durch den schnellen technischen Wandel. Wenn es zu Streit zwi­schen den Beteiligten kommt, stellt sich aber die Frage: Lassen sich die auftretenden Haftungsprobleme noch mit unserem Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahre 1896 lösen? Das BGB kennt keinen Softwareentwicklungsvertrag, geschweige denn einen agilen. Es kommt daher entscheidend darauf an, was Auftraggeber und Softwareentwickler vereinbart haben.

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