IRDTPaperseries • Mining and Modeling Text • Katharina Erler-Fridgen
Werden Ergebnisse von Textanalysen präsentiert, können Texte oder Textteile als Beleg für deren Qualität oder zur Überprüfung der Plausibilität hilfreich sein. Neben dem Rahmen der Text und Data Mining-Schranken für Vervielfältigungen im Verlauf der Textanalyse bietet das Zitatrecht einen Freiraum für die geistige Auseinandersetzung mit urheberrechtlich geschützten Texten und Textteilen. Im Folgenden soll die Schranke der Zitierfreiheit nach § 51 UrhG und deren Voraussetzungen erläutert werden. Ausgegangen wird von den Voraussetzungen des Zitatrechts, die sich entlang der vom Gesetzgeber in den Blick genommenen klassischen Fällen der Gewährleistung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken herausgebildet haben. Ein solcher klassischer Fall aus den Literaturwissenschaften wäre etwa die Entlehnung von Passagen eines Gedichts im Rahmen einer Gedichtinterpretation. Die vorliegende Handreichung will zum einen diese allgemeinen Voraussetzungen des Zitatrechts beschreiben und zum anderen darauf aufbauend insbesondere eine Konstellation beleuchten, die aus Sicht der Digital Humanities ein Desiderat darstellt: Die Nutzung von Texten oder Textteilen als Beleg bei automatisierten Textanalysen, um so die Plausibilität der Analyseergebnisse überprüfbar zu machen. Im Folgenden wird also auch darauf eingegangen, welche Voraussetzungen des Zitatrechts in dieser Konstellation in den Blick zu nehmen sind. Die Handreichung baut für diese Konstellation gedanklich auf einer Handreichung zur Präsentation von Textteilen als Ergänzung von Textanalysen auf, da das Zitatrecht grundsätzlich nur dann greift, wenn die als Beleg genutzten Textteile auch urheberrechtlich schutzfähig sind.