IRDTPaperseriesMining and Modeling Text • Katharina Erler-Fridgen

Werden Texte gesammelt und Informationen extrahiert und zusammengeführt, so gewinnt der Schutz von Datenbanken in zweierlei Weise an Bedeutung: Zum einen kann die Entnahme von Material aus Datenbanken urheberrechtlichen Restriktionen unterliegen, wenn Datenbanken etwa als Quelle für Textanalysen genutzt werden. Zum anderen kann aber auch eine neu entstandene Sammlung – etwa als Ergebnis von Text und Data Mining-Analysen – als Datenbank eigenständigen Schutz erfahren. In beiden Fällen können sowohl der urheberrechtliche Schutz als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG als auch das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers nach § 87a UrhG berührt werden. Zur Schaffung oder Abfrage der Datenbanken erforderliche Computerprogramme können außerdem nach § 69a ff. UrhG geschützt sein.