Im Zentrum ihrer Forschung stehen dabei insbesondere vertrags-, kartell- und daten(schutz)rechtliche Fragestellungen, die sich im Kontext der digitalen und datengetriebenen Ökonomie u.a. aus dem Einsatz von Algorithmen und Systemen künstlicher Intelligenz, digitalen Gütern und Dienstleistungen sowie plattformbasierten Geschäftsmodellen ergeben.

Veröffentlichungen.

  • Kolloquium in Bern zur Automatisierung juristischer Entscheidungen

    Das IRDT dufte diese Woche an der Universität Bern mit der Zeitschrift Weblaw die […]

  • Digitale Souveränität Europas – Zielvereinbarung unterzeichnet

    Im Rahmen der Forschungsinitiative RLP hat das IRDT unter der […]

  • Wissenschaftsforum der Universitäten Köln und Duisburg-Essen

    Vom 13. – 15. März fand das Wissenschaftsforum der Universitäten […]

  • Arbeitskreis TWON

    Diese Woche fand der bereits dritte Arbeitskreis von TWON - TWin of an Online Social Network - statt, dieses mal in Trier! Wir freuen uns, dass hierbei Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Benjamin Raue, Prof. Dr. Thomas Rüfner, Prof. Dr. Achim Rettinger und Prof. Dr. Pascal Jürgens [...]

  • Generative KI im Spiegel des Urheberrechts

    Am 23. Februar 2024 fand die Tagung Generative KI im Spiegel des Urheberrechts an der Freie Universität Berlin statt. Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Obwohl die derzeit am Markt verfügbaren autonomen Bild- oder Textgeneratoren unübersehbare Schwächen aufweisen, steht die disruptive Kraft generativer KI außer Frage. [...]

  • Fünf Jahre an der Schnittstelle zwischen Recht und Digitalisierung: Das IRDT feiert Geburtstag

    Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT) feiert heute sein fünfjähriges Bestehen. Die Digitalisierung hat sich als die maßgebliche Technik des 21. Jahrhunderts erwiesen, die unsere Gesellschaft nachhaltig verändert. Dieser Wandel betrifft nicht nur die Art und Weise, wie wir leben, arbeiten und kommunizieren, sondern auch grundlegende Prinzipien des Rechts und der Rechtsgestaltung. [...]

  • Erstes Treffen DigitS EU

    Als Grundlage der interdisziplinären Zusammenarbeit hat unser Teilbereich I „Digitaler Rechtsraum EU“ [...]

  • Datenschutz bei den Digital Humanities – ein Überblick

    Der Datenschutz in Europa hat zwei Schutzziele, zum einen den Schutz der Privatsphäre und zum anderen den weitereichenden Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dabei leitet das BVerfG den grundrechtlichen Schutz aus Art. 1 und 2 GG ab: „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. [...]

  • Die internationale Anwendbarkeit des (deutschen) Urheberrechts

    Urheberrechtlich geschützte Gegenstände sind immateriell. Sie können damit auf der Welt gleichzeitig genutzt werden. Daraus leitet sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Frage ab, welches Recht anzuwenden ist. Aus diesen Gründen erläutert die Handreichung im Folgenden in Grundzügen, welches Urheberrecht auf grenzüberschreitendes Forschen, Publizieren und Präsentieren anwendbar ist. [...]

  • Open Access in der Wissenschaft und im Urheberrecht sowie verwandte Schutzrechte

    Digitaler Wandel ist auch bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Aufsätze allgegenwärtig. Neben der körperlichen Zeitschrift bieten digitale Datenbänke und das Internet potenziell Zugang zu allem Wissen. Allerdings gilt das Urheberrecht unabhängig vom Medium. Es ist also auch auf internetbasierte Zugänge und Verwertungen anwendbar. Dadurch schränkt das Urheberrecht die Verbreitung des Wissens ein. [...]

  • Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung

    Die Forschung in den Digital Humanities ist zunehmend daran interessiert, Forschungsfragen auf der Grundlage umfassender, relevanter Datensätze zu bearbeiten. Nur dies erlaubt es, Muster und Verteilungen von Phänomenen oder auch Entwicklungen von Phänomenen über die Zeit auf der Ebene größerer historischer, literarischer oder künstlerischer Teilsysteme zu betrachten, statt wie bislang häufig der Fall nur anhand ausgewählter, als repräsentativ gesetzter Beispiele. [...]