Neben den klassischen Themen des Immaterialgüterrechts im Zusammenhang mit der Digitalisierung hat er sich auf die Haftung von Plattformen und die Regulierung von künstlicher Intelligenz spezialisiert.

Zusammen mit Antje von Ungern-Sternberg hat er die Trierer Gespräche zu Recht und Digitalisierung ins Leben gerufen, die nun vom Institut fortgeführt werden.

Veröffentlichungen.

  • Anmerkung zu BGH, Urt. v. 29.4.2010, VersR 2011, 540

    Erstveröffentlichung in: Versicherungsrecht 2011, S. 540-542 Zum Paper gelangen Sie […]

  • Anmerkung (zu EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 27.1.2010, E-4/09), VersR 2010, 797

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