IRDTPaperseries • Mining and Modeling Text • Katharina Erler-Fridgen
Werden Texte und Sammlungen von Texten oder Daten gesammelt, aufbereitet und hieraus Informationen extrahiert, sind urheberrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Sind die genutzten Texte und Sammlungen urheberrechtlich geschützt, können Kopiervorgänge Vervielfältigungshandlungen nach § 16 UrhG begründen. Auch kann in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG eingegriffen werden, wenn die Ausgangstexte gemeinsam mit den Auswertungsergebnissen im Netz oder für weitere Forschende präsentiert werden. Im Folgenden sollen daher die Kriterien der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Texten dargestellt, die Unterschiede verschiedener Textarten erläutert und auf den Schutz von Sammelwerken eingegangen werden.