Heute Abend hat Prof. Dr. Nora Markard von der Universität Müster und Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Freiheitsrechte im Rahmen ihres Vortrags „Nachrichtendienst vor Gericht – Digitale Überwachung, Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis“ eine Bewertung des kürzlich erlassenen Urteils des BVerfG zur BND-Auslandsüberwachung vorgenommen und über strategische Prozessführung gesprochen.