Kommunikation von Regierungsmitgliedern wird immer digitaler; dadurch jedoch auch geheimer. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene erlangen Einzelne selten Zugang zu digitaler Kommunikation oberster Exekutivorgane. Die Arbeit untersucht, inwiefern bestehende subjektive Informationszugangsansprüche in Deutschland und der EU auf elektronische Textnachrichten anwendbar sind. Daneben wird ein Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit abgeleitet. Für einen subjektiven Zugangsanspruch bedarf es eines tauglichen Anspruchsgegenstands, weswegen abschließend auf die Regelungen zur Aktenführung von elektronischen Textnachrichten eingegangen wird.
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