Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.
Am Institut für Recht und Digitalisierung Trier sind zum 1.9.2025 oder später zwei Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) (E 13[...]
Am IRDT sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) zu besetzen.
Band 13 unserer zivil-rechtlichen Open Access Schriftenreihe ist erschienen. Der Band enthält die Dissertation von Dr. Andrea Linhart zum Thema: „Information aus der Blackbox: Zum Verhältnis von Transparenz und Geheimnisschutz am Beispiel Künstlicher Neuronaler Netze“.
Am IRDT sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) zu besetzten. Wir suchen engagierte, freundliche und kommunikative Studierende mit Interesse an digitalen Themen [...]
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