Die Arbeit untersucht das Phänomen der Verbreitung medizinischer Fehlinformationen in den sozialen Medien aus juristischer Perspektive. Ausgangspunkt ist die Entwicklung eines Begriffsverständnisses, das medizinische Fehlinformationen von anderen Informationen abgrenzt. Darauf aufbauend wird die besondere Verbreitung solcher Inhalte über die sozialen Medien und deren Risiken für die öffentliche Gesundheit analysiert. Anschließend steht die rechtliche Verantwortung von Plattformbetreibern im Fokus. Im Ergebnis bieten die bestehenden Normen kaum effektive Ansätze, um die Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen einzudämmen. Die Arbeit entwickelt deshalb einen Vorschlag für eine unionsweite Regulierung, die medizinische Fehlinformationen als systemisches Risiko anerkennt und Plattformen stärker in die Pflicht nimmt.
Die Verwaltung braucht Daten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Daten sollen Bürger und Bürgerinnen perspektivisch nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Stelle angeben müssen. Damit dies gelingen kann, müssen Behörden auf die Datensätze anderer Behörden zurückgreifen können. Hier setzt die Registermodernisierung an. Mit ihr wird eine Identifikationsnummer eingeführt, die die eindeutige Zuordnung eines Datensatzes zu einer natürlichen Person ermöglicht und dadurch den behördlichen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Die Einführung der Identifikationsnummer ist auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen, insbesondere wird die Bildung von Persönlichkeitsprofilen befürchtet. Aus diesem Grund untersucht die Arbeit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung.
Band 4 unserer Open Access Schriftenreihe "Schriften des IRDT" ist erschienen.
Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. In den letzten Jahren hat das IRDT durch seine Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen sichtbare Bei-träge zur rechtswissenschaftlichen Diskussion geleistet. Hierdurch konnte sich das IRDT im deutschsprachigen Raum und zunehmend auch international als Forschungsinstitut etablieren. [...]
Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.
Die Universität Trier betreibt gesellschaftlich relevante Forschung und Lehre am Puls der Zeit: mit einem starken Fokus auf Digitalisierung, Interdisziplinarität[...]
Am IRDT sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) zu besetzen.
Band 13 unserer zivil-rechtlichen Open Access Schriftenreihe ist erschienen. Der Band enthält die Dissertation von Dr. Andrea Linhart zum Thema: „Information aus der Blackbox: Zum Verhältnis von Transparenz und Geheimnisschutz am Beispiel Künstlicher Neuronaler Netze“.
Am IRDT sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) zu besetzten. Wir suchen engagierte, freundliche und kommunikative Studierende mit Interesse an digitalen Themen [...]
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