Aktuelles

  • Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung

    Die Verwaltung braucht Daten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Daten sollen Bürger und Bürgerinnen perspektivisch nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Stelle angeben müssen. Damit dies gelingen kann, müssen Behörden auf die Datensätze anderer Behörden zurückgreifen können. Hier setzt die Registermodernisierung an. Mit ihr wird eine Identifikationsnummer eingeführt, die die eindeutige Zuordnung eines Datensatzes zu einer natürlichen Person ermöglicht und dadurch den behördlichen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Die Einführung der Identifikationsnummer ist auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen, insbesondere wird die Bildung von Persönlichkeitsprofilen befürchtet. Aus diesem Grund untersucht die Arbeit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung.

  • Beck `scher Online-Kommentar Datenschutzrecht München 2025 (52. Edition)

    In der neuen Ausgabe des Beck’schen Online-Kommentar zum Datenschutzrecht (Hrsg. [...]

  • Artificial Intelligence and Fundamental Rights: The AI Act of the European Union and its implications for global technology regulation

    Band 4 unserer Open Access Schriftenreihe "Schriften des IRDT" ist erschienen.

  • Introduction, in: Artificial Intelligence and Fundamental Rights: The AI Act of the European Union and its implications for global technology regulation, Schriften des IRDT | Trier Studies on Digital Law, Volume 4, Trier 2025, 1-5
  • Artificial Intelligence and Fundamental Rights

    Unsere Institusdirektorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg hat zusammen mit [...]

  • IRDT Tätigkeitsbericht 2024/25

    Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. In den letzten Jahren hat das IRDT durch seine Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen sichtbare Bei-träge zur rechtswissenschaftlichen Diskussion geleistet. Hierdurch konnte sich das IRDT im deutschsprachigen Raum und zunehmend auch international als Forschungsinstitut etablieren. [...]

  • Der Haftungsmaßstab für maschinelles Lernen

    Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.

  • Legal Tech im Schiedsverfahren

    Die Dissertation untersucht die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen algorithmischer Systeme im Schiedsverfahren aus verfahrensrechtlicher Perspektive, insbesondere den Vorschriften der Zivilprozessordnung zum Schiedsverfahren. Ein besonderer Fokus liegt auf lernenden Algorithmen. [...]

  • Prof. Dr. Raue im Interview mit dem Trierischen Volksfreund

    Medien, Populismus und die Rolle des Digital Services Act
- Wie spielen Medien den Rechtspopulisten in die Hände? Und welche Rolle spielt Elon Musks Strategie dabei? [...]

  • Transparenzpflichten für Deepfakes und synthetische Medieninhalte in der Europäischen KI Verordnung

    Unsere Direktorin JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar hat jüngst zu [...]

  • Opinion on the delegated act on Art. 40 DSA by the research projects DIGITs EU and TWON and the Digital Law Institute Trier

    The opinion has been prepared by the two interdisciplinary research projects DIGITs EU and TWON and the Digital Law Institute (IRDT) of the Trier University (Germany). [...]