Im Zentrum ihrer Forschung stehen dabei insbesondere vertrags-, kartell- und daten(schutz)rechtliche Fragestellungen, die sich im Kontext der digitalen und datengetriebenen Ökonomie u.a. aus dem Einsatz von Algorithmen und Systemen künstlicher Intelligenz, digitalen Gütern und Dienstleistungen sowie plattformbasierten Geschäftsmodellen ergeben.

  • Regulating Political Deepfakes under the DSA

    In ihrer jüngsten Veröffentlichung mit dem Titel „Regulating Political Deepfakes [...]

  • § 40 Datenschutzrecht, in: Markus Ludwigs (Hrsg.), Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, 63. EL, C.H. Beck, München 2025

       

  • Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, in: Wolfgang Jaeger/Juliane Kokott/Petra Pohlmann/Dirk Schroeder (Hrsg.), München 2024

    Einleitung zum Digital Markets Act (DMA) (gemeinsam mit Mariya Serafimova [...]

  • Kommentierung zu Art. 40 bis 43 DSGVO, in: Boris Paal/Daniel Pauly (Hrsg.), Datenschutz Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz, 4. Aufl., C.H. Beck, i.E.
  • Kommentierung zu Art. 50 KI-VO, in: Christian Heinze/Björn Steinrötter/Thomas Zerdick (Hrsg.), KI-Verordnung – Gesetz über künstliche Intelligenz, 1. Aufl., C.H. Beck, i.E.
  • Regulatory Competition for Platform Companies

    JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar hat auf den S. 149-174 [...]

  • Artificial Intelligence and Fundamental Rights

    Unsere Institusdirektorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg hat zusammen mit [...]

  • Transparenzpflichten für Deepfakes und synthetische Medieninhalte in der Europäischen KI Verordnung

    Unsere Direktorin JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar hat jüngst zu [...]

  • Deepfakes – Risiken und Regulierung im europäischen Verordnungsentwurf für künstliche Intelligenz

    Unsere Direktorin JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar hat jüngst zu [...]

  • Content Regulation in the European Union: The Digital Services Act

    Content Regulation in the European Union: The Digital Services Act, [...]

Veröffentlichungen.

  • Zweifelhafte Verantwortung: Die rechtliche Einordnung von Personal Information Management Systemen in der DSGVO und darüber hinaus
  • Smart Enforcement: Der digitale Fernzugriff auf Sachen zur Anspruchsdurchsetzung
  • Journalismus im Zeitalter generativer künstlicher Intelligenz: Die Wiederverwertung von Pressebeiträgen nach dem Urheberrechtsgesetz.
  • Systemische Risiken im digitalen Zeitalter
  • Elektronische Textnachrichten von Regierungsmitgliedern: Subjektiver Zugangsanspruch und Veraktung

    Kommunikation von Regierungsmitgliedern wird immer digitaler; dadurch jedoch auch geheimer. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene erlangen Einzelne selten Zugang zu digitaler Kommunikation oberster Exekutivorgane. Die Arbeit untersucht, inwiefern bestehende subjektive Informationszugangsansprüche in Deutschland und der EU auf elektronische Textnachrichten anwendbar sind. Daneben wird ein Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit abgeleitet. Für einen subjektiven Zugangsanspruch bedarf es eines tauglichen Anspruchsgegenstands, weswegen abschließend auf die Regelungen zur Aktenführung von elektronischen Textnachrichten eingegangen wird.

  • Rückblick: Rechtspolitisches Kolloquium mit Sebastian Gutknecht

    Wie lassen sich junge Menschen in sozialen Medien besser schützen? [...]

  • Rückblick: IRDTKolloquium mit Bernhard Weiler

    Welche Rolle spielen Empfehlungssysteme im DSA – und welche Bedeutung [...]

  • KI + Völkerrecht, in: Tim Dornis/Jan Eichelberger/Margrit Seckelmann (Hrsg.), Stichwortkommentar Künstliche Intelligenz, Baden-Baden 2025
  • Regulating Political Deepfakes under the DSA

    In ihrer jüngsten Veröffentlichung mit dem Titel „Regulating Political Deepfakes [...]

  • Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes als eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt – Kurzschriften

    Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt, die eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung durch eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Strafrechtlich sind sie nicht adäquat erfasst, obwohl sie sich durch digitale Anwendungen leicht herstellen und viral verbreiten lassen und tatsächlich weit verbreitet sind. In dieser Expertise wird ihre Strafwürdigkeit auf der Grundlage empirischer Daten erörtert und ein Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes im Zusammenhang mit anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt als Sexualstraftat vorgelegt.

  • Meta-Regulierung: Allgemeine Geschäftsbedingungen als digitale Ordnung

    Art. 14 Digital Services Act verknüpft die Ausgestaltung, Anwendung und Durchsetzung von Plattform-AGB ausdrücklich mit grundrechtlichen Maßstäben. Die Arbeit untersuchtdiese Regelung als Form regulierter Selbstregulierung und ordnet sie dogmatisch in das bestehende AGB- und Grundrechtsgefüge ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und grundrechtsgeleitete Interessenabwägung als übergreifende Prinzipien wirken. Es wird gezeigt, dass Art. 14 DSA bestehende Kontrollmechanismen fortentwickelt und für multipolare Konstellationen öffnet. Die Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen verschiebt die Interessenabwägung hin zu einem strukturierten, nachvollziehbaren Entscheidungsprozess und prägt so die zukünftige Anwendung von Plattformregeln.