Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in der Schriftenreihe digital | recht Schriften zum Immaterialgüter-, IT-, Medien-, Daten- und Wettbewerbsrecht ein weiterer Band erschienen ist! Der siebzehnte Band ist die Dissertation von Dr. Karolina Benedyk zum Thema: „Das Erfinderprinzip im Wandel: Bedarf es eines ergebnisorientierten Patentrechts?“ [...]
Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. In den letzten Jahren hat das IRDT durch seine Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen sichtbare Bei-träge zur rechtswissenschaftlichen Diskussion geleistet. Hierdurch konnte sich das IRDT im deutschsprachigen Raum und zunehmend auch international als Forschungsinstitut etablieren. [...]
Band 3 unserer Open Access Schriftenreihe "Schriften des IRDT" ist erschienen. Er enthält den Tagungsband zu unserer Konferenz "Digitale Resilienz: Effektives Recht auf sichere Software?". [...]
Der Datenschutz in Europa hat zwei Schutzziele, zum einen den Schutz der Privatsphäre und zum anderen den weitereichenden Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dabei leitet das BVerfG den grundrechtlichen Schutz aus Art. 1 und 2 GG ab: „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. [...]
Urheberrechtlich geschützte Gegenstände sind immateriell. Sie können damit auf der Welt gleichzeitig genutzt werden. Daraus leitet sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Frage ab, welches Recht anzuwenden ist. Aus diesen Gründen erläutert die Handreichung im Folgenden in Grundzügen, welches Urheberrecht auf grenzüberschreitendes Forschen, Publizieren und Präsentieren anwendbar ist. [...]
Digitaler Wandel ist auch bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Aufsätze allgegenwärtig. Neben der körperlichen Zeitschrift bieten digitale Datenbänke und das Internet potenziell Zugang zu allem Wissen. Allerdings gilt das Urheberrecht unabhängig vom Medium. Es ist also auch auf internetbasierte Zugänge und Verwertungen anwendbar. Dadurch schränkt das Urheberrecht die Verbreitung des Wissens ein. [...]
Die Forschung in den Digital Humanities ist zunehmend daran interessiert, Forschungsfragen auf der Grundlage umfassender, relevanter Datensätze zu bearbeiten. Nur dies erlaubt es, Muster und Verteilungen von Phänomenen oder auch Entwicklungen von Phänomenen über die Zeit auf der Ebene größerer historischer, literarischer oder künstlerischer Teilsysteme zu betrachten, statt wie bislang häufig der Fall nur anhand ausgewählter, als repräsentativ gesetzter Beispiele. [...]
Das Urhebervertragsrecht befasst sich mit dem Verhältnis des Urhebers und dem in die Verwertung seines Werks einbezogenen Dritten. In den seltensten Fällen verwerten Urheber heutzutage ihre Rechte selbst. Vielmehr erledigen das die Verwertungsunternehmen für die Schaffenden. Das Urheberrecht und einige Leistungsschutzrechte sind grundsätzlich unübertragbar (vgl. § 29 I UrhG), sodass die Rechteverschaffung in Form von Lizenzen erfolgt. Verträge, die darauf ausgerichtet sind, Nutzungsrechte (also Lizenzen) einzuräumen, werden als Lizenzverträge bezeichnet. [...]
Die Wissenschaftsschranke in § 60c UrhG ermöglicht es, für die Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung Teile eines urheberrechtlich geschützten Schutzgegenstands zu vervielfältigen und gegebenenfalls zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Sie dient der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und soll neue, digitale Arbeitsmittel und -methoden in der Wissenschaft unterstützen[...]
Ein weiteres erfolgreiches Jahr mit Open Access am IRDT, das heißt freier und kostenloser Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen für alle Interessierten weltweit, liegt hinter uns. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um auf unsere Veröffentlichungen und die Einführung eine neuen Diamond Open Access-Reihe zurückzublicken. [...]
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