Wie viel Verteidigung braucht Europa und wie viel davon kann die EU selbst leisten? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasst[...]
digital | recht - Band 33 (Zivilrecht) • Janina Rochon Seit einem Jahrzehnt werden PIMS kontrovers erörtert: Sie versprechen[...]
Wir freuen uns, dass unsere geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg Mitherausgeberin der Festschrift zum 75-jährigen Bestehen des[...]
Schriften des IRDT – Volume 6 • Hendrik Heesen Die Dissertation untersucht „Smart Enforcement“, also digitale Fernzugriffe auf vernetzte[...]
digital | recht - Band 32 (Zivilrecht) • Christiane Marie Acker Im Pressewesen ist es üblich, Informationen von der[...]
Schriften des IRDT – Volume 5 • von Ungern-Sternberg / Raue / Kumkar / Rüfner (Hrsg.) Die fünfte Jahrestagung[...]
Kommunikation von Regierungsmitgliedern wird immer digitaler; dadurch jedoch auch geheimer. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene erlangen Einzelne selten Zugang zu digitaler Kommunikation oberster Exekutivorgane. Die Arbeit untersucht, inwiefern bestehende subjektive Informationszugangsansprüche in Deutschland und der EU auf elektronische Textnachrichten anwendbar sind. Daneben wird ein Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit abgeleitet. Für einen subjektiven Zugangsanspruch bedarf es eines tauglichen Anspruchsgegenstands, weswegen abschließend auf die Regelungen zur Aktenführung von elektronischen Textnachrichten eingegangen wird.
In ihrer jüngsten Veröffentlichung mit dem Titel „Regulating Political Deepfakes under the DSA: The Role of Transparency and Labelling Approaches“[...]
Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt, die eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung durch eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Strafrechtlich sind sie nicht adäquat erfasst, obwohl sie sich durch digitale Anwendungen leicht herstellen und viral verbreiten lassen und tatsächlich weit verbreitet sind. In dieser Expertise wird ihre Strafwürdigkeit auf der Grundlage empirischer Daten erörtert und ein Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes im Zusammenhang mit anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt als Sexualstraftat vorgelegt.
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