Das IRDT ist Teil von TRAIM — dem von der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz geförderten Profilbereich „Künstliche Intelligenz (KI) und Interventionen für[...]
Wie viel Verteidigung braucht Europa und wie viel davon kann die EU selbst leisten? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasst[...]
Der letzte Tag unserer diesjährigen Konferenz begann mit der Podiumsdiskussion „Freedom of online speech – Legal approaches in the[...]
Den Auftakt von Panel I machte PD Dr. habil. Jasmin Fitzpatrick mit einem politikwissenschaftlichen Blick auf unser Thema. Sie[...]
Wie weit darf Kritik an Politikerinnen und Politikern online gehen? Am 10. und 11. September durften wir unsere Jahrestagung[...]
Wir suchen Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in! (50 % TV-L E 13, befristet bis 30.11.2029 zur Qualifikation nach WissZeitVG)! Mit Weitblick für[...]
Gelebte Kooperation geht in die nächste Runde! Unser Institut war gestern zum Gegenbesuch beim OLG Koblenz eingeladen. Wir erhielten spannende[...]
Letzte Woche konnten wir Professorin Daniela Stockmann (Hertie School) zu einem Vortrag über Chinas digitale Regierungsführung begrüßen, der in Zusammenarbeit[...]
Letzte Woche durften wir gemeinsam mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier Prof. Dr. Frank Hoffmeister, Head of the[...]
digital | recht - Band 33 (Zivilrecht) • Janina Rochon Seit einem Jahrzehnt werden PIMS kontrovers erörtert: Sie versprechen[...]
Wir freuen uns, dass unsere geschäftsführende Direktorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg Mitherausgeberin der Festschrift zum 75-jährigen Bestehen des[...]
Schriften des IRDT – Volume 6 • Hendrik Heesen Die Dissertation untersucht „Smart Enforcement“, also digitale Fernzugriffe auf vernetzte[...]
digital | recht - Band 32 (Zivilrecht) • Christiane Marie Acker Im Pressewesen ist es üblich, Informationen von der[...]
Schriften des IRDT – Volume 5 • von Ungern-Sternberg / Raue / Kumkar / Rüfner (Hrsg.) Die fünfte Jahrestagung[...]
Kommunikation von Regierungsmitgliedern wird immer digitaler; dadurch jedoch auch geheimer. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Ebene erlangen Einzelne selten Zugang zu digitaler Kommunikation oberster Exekutivorgane. Die Arbeit untersucht, inwiefern bestehende subjektive Informationszugangsansprüche in Deutschland und der EU auf elektronische Textnachrichten anwendbar sind. Daneben wird ein Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Grundrecht der Informationsfreiheit abgeleitet. Für einen subjektiven Zugangsanspruch bedarf es eines tauglichen Anspruchsgegenstands, weswegen abschließend auf die Regelungen zur Aktenführung von elektronischen Textnachrichten eingegangen wird.
Meinungsfreiheit vs. Hass und Diskriminierung? Im Rahmen unserer Ringvorlesung zur Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter durften wir Priv.-Doz. Dr. Sven Großmann[...]
Wie lassen sich junge Menschen in sozialen Medien besser schützen? Zu diesem hochaktuellen Thema haben wir gemeinsam mit dem IRP[...]
Welche Rolle spielen Empfehlungssysteme im DSA – und welche Bedeutung haben sie für politische Parteien? Letzte Woche fand ein gelungenes[...]
In ihrer jüngsten Veröffentlichung mit dem Titel „Regulating Political Deepfakes under the DSA: The Role of Transparency and Labelling Approaches“[...]
Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt, die eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung durch eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Strafrechtlich sind sie nicht adäquat erfasst, obwohl sie sich durch digitale Anwendungen leicht herstellen und viral verbreiten lassen und tatsächlich weit verbreitet sind. In dieser Expertise wird ihre Strafwürdigkeit auf der Grundlage empirischer Daten erörtert und ein Vorschlag zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher sexualisierender Deepfakes im Zusammenhang mit anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt als Sexualstraftat vorgelegt.
Art. 14 Digital Services Act verknüpft die Ausgestaltung, Anwendung und Durchsetzung von Plattform-AGB ausdrücklich mit grundrechtlichen Maßstäben. Die Arbeit untersuchtdiese Regelung als Form regulierter Selbstregulierung und ordnet sie dogmatisch in das bestehende AGB- und Grundrechtsgefüge ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und grundrechtsgeleitete Interessenabwägung als übergreifende Prinzipien wirken. Es wird gezeigt, dass Art. 14 DSA bestehende Kontrollmechanismen fortentwickelt und für multipolare Konstellationen öffnet. Die Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen verschiebt die Interessenabwägung hin zu einem strukturierten, nachvollziehbaren Entscheidungsprozess und prägt so die zukünftige Anwendung von Plattformregeln.
Für staatliche Stellen ist Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien zentral. Dabei nutzen sie auch Plattformen, die immer wieder wegen Verstößen[...]
Zu Band 5 der Reihe digital | recht Staat und digitale Gesellschaft ist eine Rezension in DÖV 08/2026, 376 erschienen.[...]
Einleitung zum Digital Markets Act (DMA) (gemeinsam mit Mariya Serafimova und Hanns Peter Nehl) 1 bis 4 Digital Markets Act[...]
Bald im Mai erscheint die Festschrift 75 Jahre Bundesverfassungsgericht, das unsere Direktorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg zusammen mit Frauke[...]
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