Zum Beitrag (beck-online.de)
Geheimnisse erfüllen vielfältige Funktionen für Individuum und Gesellschaft und werden durch unterschiedliche rechtliche Schutzregime gesichert. Ihre Verwundbarkeit ergibt sich daraus, dass das für den rechtlichen Schutz essenzielle faktische Geheimsein gegen den Willen des Geheimnisinhabers aufgehoben werden kann. Jüngels entwickelt auf Grundlage der Rechtsprechung des EGMR, des EuGH und nationaler Gerichte sowie einschlägiger Normen zum Schutz von Geheimnissen und Vertraulichkeit einheitliche Bewertungskriterien, die bestehende Konflikte unter Berücksichtigung von Synergieeffekten auflösen. Im Zentrum steht dabei das Kriterium der Art der Erlangung des Geheimnisses, das eine differenzierte Abwägung der beteiligten Interessen ermöglicht. Eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien schafft Rechtssicherheit für Medien, Geheimnisinhaber, Hinweisgeber und die Öffentlichkeit schaffen und schließt Lücken des Geheimnisrechts.
Gestern durften wir Caroline von Gall in Trier begrüßen! Bei einer IRDTLecture gab sie spannende Einblicke in Russlands Wandel der[...]
This thesis examines regulatory strategies for AI technologies. The first part illuminates the fundamentals of artificial intelligence – from its historical development through technical functionalities to practical application fields. AI is understood as a multidisciplinary phenomenon characterised by a variety of technical approaches, lacking a uniform definition and finding application in nearly all areas of life.
"Die Auswirkungen des DSA auf die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten gegenüber Intermediären". Dies war das Thema unseres heutigen IRDTKolloquiums. In einem[...]
JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar hat auf den S. 149-174 zu "Regulatory Competition for Platform Companies" in Michael Denga/Lars Hornuf[...]
Die Arbeit untersucht das Phänomen der Verbreitung medizinischer Fehlinformationen in den sozialen Medien aus juristischer Perspektive. Ausgangspunkt ist die Entwicklung eines Begriffsverständnisses, das medizinische Fehlinformationen von anderen Informationen abgrenzt. Darauf aufbauend wird die besondere Verbreitung solcher Inhalte über die sozialen Medien und deren Risiken für die öffentliche Gesundheit analysiert. Anschließend steht die rechtliche Verantwortung von Plattformbetreibern im Fokus. Im Ergebnis bieten die bestehenden Normen kaum effektive Ansätze, um die Verbreitung von medizinischen Fehlinformationen einzudämmen. Die Arbeit entwickelt deshalb einen Vorschlag für eine unionsweite Regulierung, die medizinische Fehlinformationen als systemisches Risiko anerkennt und Plattformen stärker in die Pflicht nimmt.
Am 04. und 5. September fand unsere jährliche IRDTConference statt, bei der hochkarätige Referent*innen grundlegende Überlegungen über systemische Risiken im[...]
Die Verwaltung braucht Daten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Daten sollen Bürger und Bürgerinnen perspektivisch nur noch ein einziges Mal bei einer öffentlichen Stelle angeben müssen. Damit dies gelingen kann, müssen Behörden auf die Datensätze anderer Behörden zurückgreifen können. Hier setzt die Registermodernisierung an. Mit ihr wird eine Identifikationsnummer eingeführt, die die eindeutige Zuordnung eines Datensatzes zu einer natürlichen Person ermöglicht und dadurch den behördlichen Datenaustausch erheblich vereinfacht. Die Einführung der Identifikationsnummer ist auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen, insbesondere wird die Bildung von Persönlichkeitsprofilen befürchtet. Aus diesem Grund untersucht die Arbeit die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Registermodernisierung.
Wir freuen uns, Biao Teng als Fellow am IRDT begrüßen zu dürfen. Gestern hielt er im Rahmen eines Brown Bag[...]
In der neuen Ausgabe des Beck'schen Online-Kommentar zum Datenschutzrecht (Hrsg. Heinrich Amadeus Wolff/Stefan Brink/Antje von Ungern-Sternberg, München 2025, 52. Ed.)[...]
Diese und nächste Woche dürfen wir Martin Husovec als Fellow am IRDT begrüßen! Im Rahmen eines Brown Bag Lunches hat[...]
Band 4 unserer Open Access Schriftenreihe "Schriften des IRDT" ist erschienen.
Unsere Institusdirektorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg hat zusammen mit unseren Direktoren Profs. Dres. Benjamin Raue, Lea-Katharina Kumkar und Thomas[...]
Am 04.07.2025 durften wir im Rahmen einer DAAD-Studienreise eine Delegation von Managementstudierenden der renommierten westukrainischen Universität Lwiw bei uns begrüßen.[...]
Vergangene Woche fand unser zweiter Brown Bag Lunch im Sommersemester 2025 am IRDT statt. Dabei analysierte unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Nicolaj[...]
Das Institut für Recht und Digitalisierung Trier feiert dieses Jahr sein fünfjähriges Jubiläum. In den letzten Jahren hat das IRDT durch seine Forschungsprojekte, Publikationen und Veranstaltungen sichtbare Bei-träge zur rechtswissenschaftlichen Diskussion geleistet. Hierdurch konnte sich das IRDT im deutschsprachigen Raum und zunehmend auch international als Forschungsinstitut etablieren. [...]
Wir freuen uns sehr, dass die Dissertation von Dr. Lara Lisa Hausknecht, ehemalige Mitarbeiterin am IRDT, nun in der renommierten[...]
FindJurBook ist wieder auf dem neuesten Stand! FindJurBook bietet Studierenden und Forschenden eine moderne, effiziente Möglichkeit, juristische Online-Ressourcen – wie[...]
Wir freuen uns, auf den neuen Beitrag von Dr. Lara Lisa Hausknecht, ehemalige Mitarbeiterin des IRDT, in der Zeitschrift „Versicherungsrecht“[...]
Internationale Forschung mit dem IRDT Am 16.06.2025 hielt unsere geschäftsführende Direktorin, Frau Prof. Antje von Ungern-Sternberg, einen Vortrag zu den[...]
Rückblick zum Brown-Bag-Lunch vom 10.06.2025 Vor einer Woche fand wieder unser Brown-Bag-Lunch am IRDT statt, bei dem unsere Mitarbeitenden in[...]
Eine der wesentlichen Entscheidungen zur Verteilung der Schadenslast im Falle der Schädigung durch Systeme der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens ist diejenige über den Haftungsmaßstab. Die Arbeit untersucht zunächst abstrakt den an das Verschuldensprinzip anknüpfenden Haftungsmaßstab des § 823 Abs. 1 BGB und den passenden Anwendungsbereich der Gefährdungshaftung. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf die Fälle der Schädigung durch Systeme des maschinellen Lernens übertragen.
Gestern Abend durften wir Frau Prof.in Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger, M.A., ehemalige Richterin und Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshof für[...]
Große Neuigkeiten vom IRDT und vom Fachbereich V! Der Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Koen Lenaerts, Präsident des[...]
Vergangene Woche besuchte uns Frau Prof. Dr. Margrit Seckelmann von der Leibniz Universität Hannover im Rahmen unserer Trierer Gespräche zu[...]
Wir gratulieren unserem Fördervereinsmitglied Verena Hubertz zur Ernennung als Bundesministerin [...]
Prof. Dr. von Ungern-Sternberg und Pia Diemath, beide Mitglieder der Forschungsinitiative DigitS EU, befassen sich in der aktuellen Ausgabe der JuristenZeitung (JZ) [...]
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IRDTKolloquium
Trierer Vorlesung zur Zukunft Europas
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10.09.2026 - 11.09.2026
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